Bleifrei und RoHS: der aktuelle Stand

Die Europäische Richtlinie 2002/95/EG betrifft die Beschränkung der Verwendung gefährlicher Substanzen (engl. "reduction of hazardous substances" - RoHS) in elektrischen und elektronischen Geräten und ist zum 1. Juli 2006 in Kraft getreten. Die folgenden Substanzen sind von der Schadstoffdirektive betroffen:

  • Blei (Pb)
  • Quecksilber (Hg)
  • Cadmium (Cd)
  • sechswertiges Chrom (Cr VI)
  • polybromiertes Biphenyl (PBB)
  • polybromiertes Diphenylether (PBDE)

 

Ziel ist nicht der vollständige Ersatz dieser Substanzen. Vielmehr haben die nationalen Legislativen die Aufgabe, entsprechende Grenzwerte festzulegen.


Da eine vollständige Vermeidung von Schwermetallen und bromierten Flammhemmern nicht erreichbar sein wird, sollen bestimmte Konzentrationen an Blei, Quecksilber, Cadmium, sechswertigem Chrom, polybromierten Biphenylen (PBB) oder polybromierten Diphenylethern (PBDE) in den Werkstoffen toleriert werden. Folgende Konzentrationshöchstwerte wurden festgelegt:

 

Blei 0,1 % des Gewichts

=

1000 mg/kg

=

1000 ppm

Quecksilber 0,1 % des Gewichts

=

1000 mg/kg

=

1000 ppm

Cadmium 0,01 % des Gewichts

=

100 mg/kg

=

100 ppm

Chrom VI 0,1 % des Gewichts

=

1000 mg/kg

=

1000 ppm

PBB/PBDE 0,1 % des Gewichts

=

1000 mg/kg

=

1000 ppm

 

FlowVision Produkte - enthalten keinerlei Quecksilber, Cadmium, Chrom VI, PBB oder PBDE. Der Schadstoff Blei ist nur dort vorhanden wo bleihaltiges Lot unumgänglich ist. Dies betrifft nur interne Komponenten, nicht Medien berührende Aussenteile.

  

Bereits 2005 wurden alle Produkte komplett umgestellt. Dadurch entsprechen bereits seit dem 1. Januar 2006 alle FlowVision Geräte dieser RoHS Richtlinie.

 

Haben Sie weitere Fragen zu diesem Thema? Dann wenden Sie sich an unseren Spezialisten Günther Zeberl. Er wird Sie gerne ausführlich informieren.